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Verfassung des Saarlandes ArtikelDie Verfassung des Saarlandes ist am 15.12 1947 in Kraft getreten. In dem Laufe der Zeit wurde die Verfassung häufig geändert, nach der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland in einem größeren Umfang. Unter anderem wurde die Präambel, die sehr an die Französische Republik angelehnt war, herausgenommen.
Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:=== Erster Hauptteil - Grundrechte und Grundpflichten ===
| Artikel 22 - 25
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Erziehung, Unterricht, Volksbildung, Kulurpflege | | Artikel 26 - 34
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Kirchen und Religionsgemeinschaften | | Artikel 35 - 42
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Wirtschafts- und Sozialordnung | | Artikel 43 - 59
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Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen | | Artikel 59a
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Zweiter Hauptteil - Aufgaben und Aufbau des Staates | |
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| Artikel 60 -62
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Wahlen und Volksabstimmungen | | Artikel 63 - 64
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Der Verfassungsgerichtshof | | Artikel 96 -97
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Kommunale Selbstverwaltung | | Artikel 117 - 123
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